Neue Frist – neue Chance! Die Grundsteuerreform geht in die Verlängerung.

Von vielen erhofft und erwartet: Die Abgabefrist für die Daten im Rahmen der Grundsteuerreform wurde auf den 31. Januar 2023 verlängert.

Damit besteht für Privatpersonen und Unternehmen, welche die Daten noch an die zuständige Finanzbehörde übertragen müssen, neuer Handlungsspielraum. Besonders für Wohnungsunternehmen aber gilt es, diesen jetzt direkt zu nutzen!

Mit AGIT bietet die GAP ihren Kunden ein ERP-übergreifendes Tool, um die zeit- und ressourcenintensive Erfassung und Übertragung der Daten via Elster/ERIC wesentlich zu vereinfachen. Bis heute wurden bereits über 20.000 Grundsteuererklärungen mit AGIT an die Finanzbehörde übertragen. Ebenso viele sind in AGIT bereits erfasst und validiert und bereit für eine Übertragung.

Im Kundenportal erhalten Sie alle Informationen zu AGIT.

Unser Praxistipp: Die Bewertung und Zuordnung der Grundstücksdaten wirft immer wieder Fragen bei den Wohnungsunternehmen auf. Nutzen Sie daher die Zeit vor dem Jahresabschluss, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.