Aufgrund der jüngsten Novellierung der Heizkostenverordnung und des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) gibt es eine Reihe von Neuerungen, die bei der nächsten Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen sind. Dazu gehört insbesondere die Ausweitung der Informationspflicht zu energetischen Kennzahlen gegenüber Mieterinnen und Mietern.
Wohnungsunternehmen, welche die Heizkostenabrechnungen durch Wärmemessdienste erstellen lassen, müssen diesen ab 2023 zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen. Nur so kann eine gesetzeskonforme Heizkostenabrechnung erstellt werden.
Der Datenaustausch mit den Wärmemessdiensten aus immotion® heraus ist weiterhin möglich. Je nach dem genutzten Verfahren müssen Anpassungen vorgenommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kundenportal.