Grundsteuerreform – AGIT als Lösung für erleichterten Datenaustausch (aktualisiert)

Die GAP-Group bietet den Anwendern von immotion® das unterstützende Tool AGIT für den Informationsaustausch zwischen Wohnungsunternehmen und Steuerbehörde an.

Nachdem das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) am 08. November 2019 durch den Bundesrat beschlossen wurde, wird die neue Grundsteuer nach einer Übergangsfrist zum 01. Januar 2025 fällig. Das Bundesmodell erlaubt es den Ländern mit einer Öffnungsklausel auch eigene Grundsteuermodelle zu gestalten. Eine Übersicht dazu finden Sie » hier

Die erste Hauptfeststellung der Grundstückswerte ist zum Stichtag 1. Januar 2022 erfolgt und nun im Zeitraum von 01. Juli bis 31. Oktober zu melden. Durch diese Meldungen entstehen den Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft teilweise erhebliche Aufwände. Gleichwohl es auch zu steuerrechtlichen Fragestellungen kommen kann, die mit der jeweiligen Steuerberatung zu besprechen sind, stellt die GAP den Anwendern von immotion® mit AGIT eine Lösung bereit, welche den Datenaustausch mit den Steuerbehörden wesentlich vereinfachen wird. AGIT kann neben dem Bundesmodell alle weiteren Ländermodelle für Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, und Niedersachsen bearbeiten.

Weitere Informationen zur Lösung und der Bereitstellung erhalten Sie im Kundenportal.