Zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer in immotion® umgesetzt

Die Senkung der Mehrwertsteuer ab 01. Juli 2020 wird in immotion® komfortabel für Anwender umgesetzt.

Anfang Juni hat die Bundesregierung ein Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, um die Nachfrage zu Stärken und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Pakets ist die zeitweise Senkung (1. Juli bis 31. Dezember 2020) des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 16%, bzw. von 7% auf 5% beim reduzierten Satz.  

Viele Branchen und Unternehmen werden vor allem ob der Kurzfristigkeit vor große Herausforderungen gestellt, die Änderungen für Kassen-, Warenwirtschaftssystemen und Buchhaltungen administrativ umzusetzen. Auch die Wohnungswirtschaft ist davon selbstredend nicht ausgenommen.  

Die GAP als Partner der Wohnungswirtschaft bietet ihren ERP-Anwendern eine praktikable Lösung, welche die Anpassung des Steuersatzes in immotion® für einen definierten Zeitraum unkompliziert, nachvollziehbar und rechtssicher ermöglicht, ohne dass den Kunden großer Aufwand entsteht. In enger Zusammenarbeit mit Steuerexperten hat die GAP den Wohnungsunternehmen kurzfristig und rechtzeitig eine praxisgerechte Lösung bereitgestellt. 

Durch eine einfache Anpassung kann die Umstellung durch den Anwender bereits im Vorfeld für das gesamte Unternehmen so vorgenommen werden, dass der neue Steuersatz automatisch ab 01. Juli angewendet und zum Stichtag 31.12.2020 zurückgesetzt wird.  

Selbstverständlich werden auch sämtliche Rechnungen der GAP (inklusive der halben Jahreswartung) an ihre Kunden für das zweite Halbjahr entsprechend mit der neuen, temporären Mehrwertsteuer versehen.  

Detaillierte Informationen für immotion®-Anwender befinden sich im Kundenportal in dem Menüpunkt Produktinformationen.