Mit dem Urteil V ZR 44/09 hatte der BGH über die Richtigkeit der Darstellung der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage in der Hausgeldabrechnung zu entscheiden.
Das Ergebnis, zu dem der BGH hierbei kam, ist zweifelsohne eine der bedeutendsten Entscheidungen für die Praxis der WEG-Abrechnung in den letzten Jahren oder Jahrzehnten, da Sie die in weiten Teilen geübte Praxis negiert und als nichtig erachtet.
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