Mittwoch 12. Mai 2010 12:49

Behandlung und Ausweis der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage

Mit dem Urteil V ZR 44/09 hatte der BGH über die Richtigkeit der Darstellung der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage in der Hausgeldabrechnung zu entscheiden.

Das Ergebnis, zu dem der BGH hierbei kam, ist  zweifelsohne eine der bedeutendsten Entscheidungen für die Praxis der WEG-Abrechnung in den letzten Jahren oder Jahrzehnten, da Sie die in weiten Teilen geübte Praxis negiert und als nichtig erachtet.

Um der Rechtsauffassung zu folgen, hat die GAP sich umgehend mit den Anforderungen befasst und dazu notwendige Programmanpassungen eingeleitet. Lesen Sie dazu mehr in unserem Kundenportal. Loggen Sie sich dazu ein.